Pflegerente

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Die Pflegeversicherung ist – im Gegensatz zur Krankenversicherung, die medizinisch notwendige Behandlungen vollständig abdeckt – nur eine Teilkostenversicherung.

Mit einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft steigt das Risiko zum Pflegefall zu werden. Die gesetzliche und privatePflegeversicherung – jeweils als Pflichtversicherung mit deckungsgleichen Leistungen konzipiert – deckt dabei als Teilkasko-Versicherung bei Weitem nicht alle Pflegekosten. Bei Heimkosten in Höhe von rund 3.500 Euro und mehr trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte der anfallenden Kosten (1.550 Euro in Pflegestufe 3 bzw. 1.918 Euro bei Härtefällen). Es verbleibt also eine Versorgungslücke in Höhe von ca. 2.000 Euro, die es mit dem Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung zum Beispiel in Form einer Pflege-Rentenversicherung zu schließen gilt.

Die Pflege-Rentenversicherung dient der privaten Absicherung des Risikos eines Pflegefalls. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter, fester monatlicher Geldbetrag (Pflegerente) gezahlt.

Anders als die Pflegetagegeld-Versicherungen der privaten Krankenversicherer erfolgt die Kalkulation der Pflege-Rentenversicherung auf der Basis einer Lebens- bzw. Rentenversicherung. Während die Beiträge der Pflegetagegeld-Versicherung im Versicherungsverlauf erhöht aber auch gesenkt werden können, bieten die Beiträge der Pflege-Rentenversicherung dagegen den Vorteil der Beitragsstabilität. Allerdings wird dieser Vorteil durch höhere, zu zahlende Beiträge erkauft. Weitere Vorteile der Pflege-Rentenversicherungen sind die mögliche Kapitalentnahme während der Vertragslaufzeit (sofern vom Versicherer angeboten) sowie die Möglichkeit der Unterbrechung der Beitragszahlung ohne den vollständigen Verlust der vereinbarten Pflegeleistung.