Zahn- Zusatzversicherung

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Eine Zahnzusatzversicherung ist eine spezielle Form der Krankenzusatz- versicherung, die bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Sie deckt Risiken ab, die nicht von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind und stellt damit eine Ergänzung zu deren Leistungen dar.

Hintergrund und Ausgestaltung

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung können, abhängig von der Ausgestaltung des jeweiligen Versicherungstarifes, verschiedene Risikobereiche absichern. Der Begriff umfasst insbesondere den Ersatz von Kosten zahnärztlicher Behandlungen wie Prophylaxe, Kieferorthopädie, Zahnersatz und Zahnbehandlung. Je nach dem jeweiligen Leistungsportfolio des Tarifes, werden die einzelnen Leistungsbereiche verschieden hoch oder umfassend abgesichert. Meist greifen die Versicherungsgesellschaften auf eine prozentual an die Rechnungshöhe gekoppelte Leistungsstaffel zurück. Seltener wird in gleicher Höhe des sog. Festzuschusses geleistet, der als fester Betrag von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird.

Zahnzusatzversicherungen mindern den Anteil der zahnärztlichen Rechnung, der vom Patienten selbst zu tragen ist. Da die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich für Leistungen der Regelversorgung aufkommt, müssen Patienten, die weitergehende Leistungen wünschen, wie gleich- oder andersartige Leistungen (beispielsweise festsitzenden Zahnersatz, wie eine Brücke, statt einer herausnehmbaren Teilprothese) die Differenz zum Festzuschuss selbst zahlen. Ähnliches gilt für die Mehrkosten einer Keramikfüllung oder eines Goldinlays gegenüber der von den gesetzlichen Krankenkassen als Sachleistung übernommenen Amalgamfüllung. Weiterhin können zusätzliche Zahnarztleistungen, wie die Prophylaxebehandlung ebenfalls mit abgesichert werden, um eine nachhaltige Zahngesundheit zu gewährleisten.

Zahnzusatzversicherungen werden unterschiedlich kalkuliert, siehe nächster Absatz "Arten der Zahnzusatzversicherung". Ein Teil enthält Altersrückstellungen in den Beiträgen, die damit (anfangs) teurer sind. Ein anderer Teil bildet keine Rückstellungen, sodass deren Beiträge regelmäßig steigen. Ein Vergleich untereinander ist schwer und nur durch die Betrachtung aller Beitragshöhen über die gesamte Laufzeit möglich.

Arten der Zahnzusatzversicherung

Es gibt zwei Arten von Zahnzusatzversicherungen: Tarife nach Art der Schadenversicherung und Tarife nach Art der Lebensversicherung. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie die Versicherungen die Monatsbeiträge kalkulieren.

Tarife nach Art der Schadenversicherung sind die häufigste Form der Zahnzusatzversicherung. Bei diesem Tariftyp kann der Beitrag nicht nur wegen der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen erhöht werden, sondern zusätzlich auch planmäßig mit steigendem Alter der Kunden. Aufgrund der höheren Anzahl an Angeboten haben Kunden hier eine größere Auswahl.

Tarife nach Art der Lebensversicherung sind die zweite Variante der Zahnpolicen. Bei ihnen hängt der Beitrag vom Alter der Kunden beim Vertragsabschluss ab. Tarife nach Art der Lebensversicherung verwenden von vornherein einen Teil des Monatsbeitrages für den Aufbau einer Alterungsrückstellung, sie steht dann im höheren Lebensalter zur Verfügung. Hier gibt es deshalb nach Vertragsschluss keine altersabhängigen Beitragssteigerungen. Spätere Beitragserhöhungen wegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind jedoch mit Zustimmung eines Treuhänders erlaubt. Die Versicherer dürfen laufende Verträge nicht kündigen.

Wechselt ein Versicherungskunde innerhalb einer Versicherungsgesellschaft in einen anderen Zahnzusatztarif, der ebenfalls nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist, werden ihm seine Rückstellungen dort gutgeschrieben.

Jedoch ist bei beiden Arten von Zahnzusatzversicherungen zu beachten, dass die bei Vertragsschluss vereinbarten Monatsbeiträge nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert sind. Für den Versicherer besteht durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen immer die Option einer Beitragsanpassung. Ob eine der beiden Tarifarten langfristig stabilere Beiträge hat, ist derzeit noch nicht absehbar.

Tarifvergleich

Auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt es über 300 unterschiedliche Zahnzusatzversicherungstarife. Die Ausgestaltung der Tarifdetails ist von Versicherer zu Versicherer so unterschiedlich, dass Vergleiche der Tarifgestaltungen für den Laien, aber auch für den Versicherungsmakler höchst schwierig sind. Des Weiteren ist die Wahl des „richtigen Tarifes" subjektiv und nicht zu verallgemeinern. Vergleichsrechner und Makler bieten eine entsprechende Auswahl an Tarifen an, die Tarife empfehlen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sein sollen. Über die standardmäßigen Leistungen – wie Zahnersatz − hinausgehende Leistungen sollten ebenfalls in die Vertragsentscheidung mit einbezogen werden. Überwiegend werden die Prämien, jedoch nicht der tatsächliche Leistungsumfang im Schadensfall miteinander verglichen. Viele Versicherer werben mit hundertprozentiger Kostenübernahme – in der Tarifbeschreibung wird dann einschränkend erläutert, dass es sich dabei lediglich um die Kostenübernahme des Eigenanteils bis zum Erreichen der Höhe des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz handelt. Mehrkosten, die aus andersartigen und gleichartigen Versorgungen resultieren, fallen oft nicht darunter, so dass trotz Zusatzversicherung erhebliche Eigenanteile verbleiben, sobald man sich nicht für eine Grundversorgung entschieden hat. Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind, sog. außervertragliche Leistungen werden nicht erstattet, wenn der Tarif die Klausel enthält „nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse“.

Der Leistungsumfang im Schadensfall ist für den Laien schwer erkennbar. Leistungsausschlüsse, Wartezeiten, Staffeltarife, Höchstgrenzen bei der Erstattung, Erstattungsvoraussetzungen variieren stark von Versicherung zu Versicherung.

Im Jahre 2012 ist der Versicherungsbestand der Zahnzusatzversicherungen auf 13.574.400 Verträge angestiegen. Darunter verfügen 6.641.700 Frauen, 5.071.500 Männer und 1.861.200 Kinder über eine solche Versicherung.